Rechtsanwaltskanzlei
Droste & Knoblauch

Allgemeine Serviceinformationen



Im Folgenden haben wir Ihnen einige nützliche Informationen zusammengestellt, die im Rahmen einer rechtlichen Streitigkeit und im Bezug auf die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes zu beachten sind.

Sofern Sie im Vorfeld weitergehende Fragen haben, die hier nicht ausreichend beantwortet wurden, können Sie gern telefonisch oder per eMail bzw. über unser Kontaktformular Ihre Frage an uns richten.

Bitte beachten Sie, dass die nachstehenden Hinweise nicht jeden konkreten Einzelfall erfassen können. Dies ist aufgrund der Komplexität der rechtlichen Bestimmungen nicht möglich. Es soll Ihnen lediglich aufgezeigt werden, welche Verhaltensweisen im Allgemeinen angebracht wären. Eine individuelle Beratung kann durch die nachstehenden Hinweise keinesfalls auch nur ansatzweise ersetzt werden.


1. Ich habe ein Schreiben bekommen, in dem jemand eine Forderung gegen mich erhebt. Wie sollte ich mich verhalten, wenn die Forderung unberechtig erscheint?
Forderungsschreiben, ob berechtigt oder unberechtigt, sollten nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Häufig sind Forderungen, die vermeintlich unbegründet sind sehr wohl fällig und auch durchsetzbar. Erhält der vermeintliche Gläubiger keinerlei Rückmeldung, wird er unter Umständen eine gerichtliche Klärung ersuchen. Dies ist dann mit erheblichen Mehrkosten (Gerichtsgebühren, Rechtsanwaltskosten etc.) verbunden, die häufig vermeidbar wären.

Bereits nach Erhalt eines Forderungsschreibens sollte ein Rechtsanwalt aufgesucht werden. Dieser wird Ihnen dann das weitere Vorgehen beschreiben und mögliche Szenarien mit Ihnen besprechen. In jedem Fall ist es ratsam, den Anwalt möglichst frühzeitig zu konsultieren, da so gewährleistet wird, dass ein für den Mandanten sicherer Weg beschritten werden kann.
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2. Was ist zu beachten, wenn ich ein Schreiben von Gericht (Klage, Mahnbescheid etc.) oder von einer öffentlichen Behörde erhalte?
Gerichtliche oder behördliche Schreiben beinhalten stets die Aufforderung binnen einer näher bezeichneten Frist bestimmte Rechtshandlungen vorzunehmen. Ist diese Frist verstrichen, gestaltet es sich regelmäßig sehr schwierig die entsprechende Handlung vorzunehmen.

Beachtlich sind insbesondere gerichtliche Mahnbescheide. Sind diese aus Sicht des Schuldners unberechtigt, muss er binnen 14 Tagen Widerspruch hiergegen einlegen. Anderenfalls hat der Gläubiger die Möglichkeit einen Vollstreckungsbescheid zu beantragen. Mit diesem kann dann bei dem Schuldner vollstreckt werden (bspw. Konto- oder Sachpfändung etc.).

Gegen behördliche Abgaben- oder Leistungsbescheide muss ebenfalls binnen einer bestimmten Frist Widerspruch erhoben werden. Nach Ablauf dieser Frist ist der Bescheid regelmäßig unanfechtbar.

Bei gerichtlichen oder behördlichen Schreiben ist eine frühzeitige Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes hilfreich.
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3. Wie beauftrage ich einen Rechtsanwalt und welche Unterlagen sollte ich nach Möglichkeit zum ersten Beratungstermin mitbringen?
Wenn Sie uns beauftragen möchten, die rechtliche Streitigkeit für Sie zu führen bzw. wenn Sie eine rechtliche Beratung wünschen, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit unseren freundlichen Angestellten. Hierzu können Sie gern persönlich in unserer Kanzlei vorstellig werden oder Sie rufen bei uns an. Die genaue Anschrift unserer Kanzlei sowie die Telefonnummer entnehmen Sie bitte der Kontakt-Seite. Die kurzfristige Erreichbarkeit für unsere Mandanten steht bei uns im Mittelpunkt. Demnach sind wir bestrebt Ihnen einen zeitnahen Termin zuzuweisen.

Zu dem Beratungsgespräch sollten Sie möglichst alle Unterlagen mitbringen, die mit der Streitigkeit im Zusammenhang stehen. Insbesondere bei Streitigkeiten, die auf einem Vertrag beruhen, sollten Sie (sofern vorhanden) die schriftliche Vertragsurkunde mitbringen. Welche Unterlagen in Ihrem konkreten Fall erforderlich sind, teilen wir Ihnen gern auch im Rahmen der Terminvereinbarung mit.

Sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht bzw. Beratungshilfe bewilligt wurde, sind die entsprechenden Unterlagen ebenfalls mitzubringen.
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4. Welche Kosten entstehen durch die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts und wer trägt diese?
Die Kosten für die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts sind gesetzlich geregelt (insbesondere im Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte [RVG]). Im Wesentlichen ist die Höhe der Rechtsanwaltsvergütung von dem jeweiligen Streitwert abhängig. Welche Kosten und Gebühren im konkreten Einzelfall entstehen, teilen wir Ihnen zu gegebener Zeit mit.

Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, ist es möglich, dass diese für die entstehenden Kosten aufkommt. Hierzu ist es erforderlich, telefonisch mit dieser Rücksprache zu halten, bzw. die Versicherungspolice einzusehen. Aus diesem Grund ist es hilfreich, wenn Sie zum Beratungstermin die Versicherungspolice mitbringen.

Sofern Sie über kein oder kein ausreichendes Einkommen verfügen, besteht unter Umständen die Möglichkeit "Beratungshilfe" zu beantragen. Für die Bewilligung von "Beratungshilfe" ist das Amtsgericht zuständig. Erkundigen Sie sich hier möglichst vor der Konsultierung des Rechtsanwalts, ob Ihnen Beratungshilfe gewährt wird.
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www.ra-droste-knoblauch.de