| Zivilrecht |
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Im Rahmen eines zivilrechtlichen Mandants betreuen wir Sie vorwiegend in Streitigkeiten rund um Vertragsbeziehungen zwischen Privatpersonen. Dies umfasst beispielsweise die Betreuung in kauf- oder werkvertraglichen Gewährleistungsangelegenheiten, die Geltendmachung oder Abwehr von Schadensersatzansprüchen etc.
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| Mietrecht inkl. Gewerbemietrecht |
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Im Rahmen des mietrechtlichen Mandants betreuen wir Sie als Mieter, Vermieter oder Hausverwaltung in allen Streitigkeiten das Mietverhältnis und dessen Abwicklung betreffend.
Rechtsanwalt Knoblauch ist seit 2008 Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
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| Wohnungseigentumsrecht |
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Im Rahmen eines wohnungseigentumsrechtlichen Mandats beraten wir Sie als Hausverwaltung, Wohnungseigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften in allen Problemen das Wohnungseigentum betreffend.
Rechtsanwalt Knoblauch ist seit 2008 Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
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| Verkehrsrecht |
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Im Rahmen eines verkehrsrechtlichen Mandants betreuen wir Sie in allen Streitigkeiten, die den Straßenverkehr betreffen. Hierzu gehören vorwiegend die Betreuung in Bußgeldstreitigkeiten (Ordnungswidrigkeitenverfahren) bzgl. Vergehen im Straßenverkehr, die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bei Verkehrsunfällen etc.
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| Versicherungs- und Sozialrecht |
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Im Rahmen eines versicherungs- und sozialrechtlichen Mandats, betreuen wir Sie in allen Streitigkeiten mit Versicherungen und öffentlichen Sozialleistungsträgern. Dies umfasst beispielsweise Streitigkeiten mit den gesetzlichen und privaten Kranken-, Renten-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherungen.
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| Verwaltungsrecht |
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Im Rahmen eines verwaltungsrechtlichen Mandats betreuen wir Sie in allen Streitigkeiten mit öffentlichen Stellen. Bei Bescheiden von Behörden sind in der Regel Widerspruchsfristen einzuhalten. Aus diesem Grund raten wir Ihnen an, zeitnah Kontakt zu uns aufzunehmen, sofern Sie gegen einen Bescheid vorgehen möchten.
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| Strafrecht |
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Im Rahmen eines strafrechtlichen Mandants betreut Sie Rechtsanwalt Knoblauch als Pflicht- oder Wahlverteidiger in allen strafrechtlich relevanten Sachverhalten. Sofern gegen Sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, raten wir Ihnen dringend an zeitnah Kontakt zu uns aufzunehmen. In Strafverfahren steht nicht selten sehr viel auf dem Spiel. Daher ist eine möglichst frühzeitige Hinzuziehung eines Rechtsanwalts ratsam.
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